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Info - Fragen und Antworten |
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Fragen und Antworten zur Ausbildung in Heilpraktik
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- Gibt es nicht schon zu viele
HeilpraktikerInnen? Antwort
- Was muss man eigentlich selbst für Voraussetzungen mitbringen,
um diese Ausbildung zu machen? Antwort
- Wie wird man geprüft? Antwort
- Was darf man als HeilpraktikerIn nicht? Antwort
- Was heißt eigentlich „anerkannt“? Antwort
- Wie lange dauert die Ausbildung am HIKH? Antwort
- Was für DozentInnen unterrichten am Institut? Antwort
- Wie wird der Unterricht gestaltet? Antwort
- Wie groß sind die Gruppen? Antwort
- Gibt es Unterlagen? Antwort
- Wie viel Zeit benötigt man für die Eigenarbeit? Antwort
- Wie viel kostet die Ausbildung? Antwort
- Wie viel muss man zusätzlich für Bücher einkalkulieren? Antwort
- Kann man hospitieren, bevor man sich entscheidet? Antwort
- Wie lange verpflichtet man sich, wenn man den Vertrag unterschreibt? Antwort
- Und was ist, wenn man krank wird oder Unvorhergesehenes eintritt? Antwort
- Wie viele der AbsolventInnen lassen sich überhaupt nieder und
wie lange nach der Überprüfung? Antwort
- Kann man überall in Deutschland arbeiten – auch überall in
Europa? Antwort
- Darf man als HeilpraktikerInnrn auch Psychotherapie anbieten? Antwort
- Worin liegt der Unterschied zwischen „Heilpraktiker”
und „Kleiner Heilpraktiker”? Antwort
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Fragen und Antworten zur Ausbildung in Klassischer
Homöopathie |
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- HomöopathIn und HeilpraktikerIn – ist das nicht dasselbe? Antwort
- Wie lange dauert die Ausbildung? Antwort
- Wie viel kostet die Ausbildung? Antwort
- Wie lange verpflichten man sich, wenn man den Vertrag unterschreibt? Antwort
- Kann man hospitieren, bevor man sich entscheidet? Antwort
- Wie wird der Unterricht gestaltet? Antwort
- Gibt es auch schriftliche Unterlagen zum Unterricht? Antwort
- Wie viel muss man für Bücher einkalkulieren? Antwort
- Wie viel Zeit muss man für Eigenarbeit einrechnen? Antwort
- Gibt es eine Prüfung? Antwort
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Haben Sie Fragen, die wir Ihnen hier nicht beantwortet haben,
können Sie uns diese im Kontaktformular mitteilen
oder uns unter 040 - 4321 44 86 anrufen. |
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Fragen und Antworten zur Ausbildung in Heilpraktik |
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Gibt es nicht schon zu viele HeilpraktikerInnen?
Es gibt in der Tat viele HeilpraktikerInnen. Gleichzeitig
ist auch ein hoher Bedarf erwiesen. Heute haben viele Menschen
neben ihrem Hausarzt auch ihren Heilpraktikerin. Manche lassen
sich sogar ausschließlich heilpraktisch behandeln. Es gilt:
Wer gut arbeitet, bekommt auch genug PatientInnen. Allerdings
sollten zwei bis vier Jahre einkalkuliert werden, ehe man
die Praxis nicht nur als „selbsttragendes Hobby” betreibt,
sondern davon auch leben kann. Die Heilpraktikerschaft ist
außerdem eine so inhomogene Gruppe mit einem ungemein vielfältigen
Angebot, dass man nicht von einer Berufsgruppe sprechen
kann.
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Was muss man eigentlich selbst für Voraussetzungen mitbringen,
um diese Ausbildung zu machen?
Die Voraussetzungen liegen weniger im Bereich irgendeiner fachlichen Vorqualifikation,
als in der eigenen Motivation zu helfendem und heilendem Handeln und der Bereitschaft,
dafür Zeit und Energie einzusetzen. Insofern gibt es höchstens gesetzliche Bestimmungen
zu diesem Thema: Die BewerberInnen müssen 25 Jahre alt sein, gesundheitlich geeignet
(Attest), dürfen keinen Eintrag im Vorstrafenregister haben und benötigen mindestens
einen Hauptschulabschluss.
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Wie wird man geprüft?
Im gesamten Bundesgebiet werden zweimal im Jahr schriftliche Prüfungen durchgeführt.
In zwei Stunden müssen 60 „Multiple-Choice-Fragen” beantwortet werden, die
nahezu alle Gebiete der Medizin berühren. Besteht man diesen schriftlichen
Teil, wird man zur mündlichen Überprüfung zugelassen. Meistens prüft ein Team
von Amtsärzten, Heilpraktikern und evtl. auch Angehörigen der niedergelassenen
Ärzteschaft. Allerdings ist die Zusammensetzung des Prüfungsteams in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hamburg prüft nur eine Amtsärztin
oder ein Amtsarzt im Beisein eines Tonbandgerätes. Die mündliche Überprüfung
dauert im Schnitt zwischen 25 und 40 Minuten.
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Was darf man als HeilpraktikerIn nicht?
Es gibt einige gesetzliche Privilegien der ÄrztInnen, von denen die Heilpraktikerschaft
ausgeschlossen ist. Dazu gehören beispielsweise das Verschreiben von rezeptpflichtigen
Arzneien oder Betäubungsmitteln, die Ausübung der Zahnheilkunde sowie die Zusammenarbeit
mit Gesetzlichen- und Pflichtkrankenkassen. Außerdem ist das Ausstellen von Totenscheinen
und Leichenpässen, die Behandlung bei bestimmten meldepflichtigen Seuchen oder
Straftaten den Ärzten vorbehalten.
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Was heißt eigentlich „anerkannt”?
„Anerkannt” heißt, dass die „Behörde
für Arbeit, Gesundheit & Soziales”
(BAGS) die Lehrpläne und Schülerzahlen, die Unterrichtsstruktur
und den prüfungsvorbereitenden Charakter der Institution geprüft
hat und sie als Lehreinrichtung anerkannt hat. Das hat auch zur
Folge, dass keine Umsatzsteuer erhoben werden muss.
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Wie lange dauert die Ausbildung am HIKH?
Die Ausbildung in Heilpraktik dauert zwei Jahre bzw. ein
Jahr für Personen mit medizinischen Vorkenntnissen. In dieser
Zeit wird der für die Überprüfung notwendige Grundstock des
Wissens gelegt und das Denken in Zusammenhängen gefördert.
Darüber hinaus wird eine naturheilkundliche Basis gelegt.
Die kurze Zeit verpflichtet zu einem gewissen Quantum an
Eigenarbeit. Die Ausbildungskonzepte des HIKH haben sich
bewährt und engagierte und verantwortungsbewusste HeilpraktikerInnen
hervorgebracht. Die supervidierte Arbeit mit PatientInnen,
eine stete Fortbildung und schließlich die Erfahrung machen
uns zu guten TherapeutInnen.
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Was für DozentInnen unterrichten am Institut?
Am Institut unterrichten derzeit acht
DozentInnen. Alle arbeiten in eigener Praxis, sind spezialisiert
und haben langjährige Unterrichtserfahrung.
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Wie wird der Unterricht gestaltet?
Wegen der großen Stoffmenge und der kurzen Unterrichtszeit liegt der Schwerpunkt
auf einem Unterricht im Seminarstil. Es wird lebendig unterrichtet und genügend
Raum für Fragen gegeben. Die technische Ausstattung ist hervorragend, sodass
auch diejenigen mit einer optischen Affinität unter den TeilnehmerInnen auf
ihre Kosten kommen.
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Wie groß sind die Gruppen?
Zwischen 15 und 22 TeilnehmerInnen.
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Gibt es Unterlagen?
Für die meisten Gebiete gibt es auf
Wunsch ausführliche Skripten zum Selbstkostenpreis.
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Wie viel Zeit benötigt man für die Eigenarbeit?
In der ersten Ausbildungshälfte sollte man, je nach Übung und Vorwissen, vier
bis sechs Stunden pro Woche einkalkulieren. In der zweiten Hälfte kommen zwei
bis vier Stunden hinzu. In der Endphase, wenn es auf die Überprüfung zugeht,
kommt es darauf an, wie kontinuierlich zuvor gelernt wurde. Entweder sind dann
noch große Wissenslücken zu füllen oder es kann in dem bisherigen Pensum weiter
gelernt werden.
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Wie viel kostet die Ausbildung?
Die Ausbildung in Heilpraktik kostet 150,00 € (1-jährig) bzw. 165,00 € (2-jährig) pro Monat zzgl. einer einmaligen Einschreibgebühr von 50,00 €.
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Wie viel muss man zusätzlich für Bücher einkalkulieren?
Für Bücher sind mit ca. 125, 00 € bis 150,00 € zu rechnen. Die Kosten für ein
Blutdruckmessgerät und Stethoskop betragen ca. 80,00 € je nach Ausführung.
Ist zusätzlich prüfungsvorbereitende Literatur gewünscht, sollten weitere 80,00
€ eingeplant werden.
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Kann man hospitieren, bevor man sich entscheidet?
Bei Bedarf kann man mehrmals und in verschiedenen Gruppen hospitieren, um ein
umfassendes Bild zu gewinnen. Wir nehmen jedoch niemanden probeweise in eine
Gruppe auf. Solche Unverbindlichkeiten können erhebliche Unruhe in eine Gruppe
bringen und tun den Beteiligten nicht gut. Eine Gruppe ist ein Organismus,
der auch geschützt bleiben muss. Deshalb: Erst hospitieren – dann entscheiden.
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Wie lange verpflichtet man sich, wenn man den Vertrag unterschreibt?
Der Vertrag gilt jeweils für die Hälfte der Ausbildungszeit, also eineinviertel
Jahre. Danach kann man sich neu entscheiden. In der „Einjährigen” gilt die
Verpflichtung für die gesamte Ausbildungszeit.
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Und was ist, wenn man krank wird oder Unvorhergesehenes eintritt?
Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann niemand auf eigenen Wunsch vorzeitig
aus dem Vertrag entlassen werden. Schwangerschaften, persönliche Krisen oder
berufliche Zwangslagen sind natürlich nur bedingt einplanbar. Trotzdem sollte
man sich darüber im Klaren sein, dass man eine Verpflichtung eingegangen ist,
für die man auch einsteht. Für alle gilt deshalb, dass bereits bezahlte Kurse
zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Zahlung belegt werden können. Immer
vorausgesetzt, dass ein solcher Kurs stattfindet. Ein Rechtsanspruch kann deshalb
nicht bestehen. Dieses Angebot ist in den letzten Jahren immer wieder in Anspruch
genommen worden.
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Wie viele der AbsolventInnen lassen sich überhaupt nieder und
wie lange nach der Überprüfung?
Unser Ausbildungskonzept scheint dazu angetan, aus Skeptikern keine chronischen
Selbstzweifler (...„es reicht noch nicht”,...„ich bin noch lange nicht so weit”...,...„Ich
traue mich noch nicht”....) zu machen. Die meisten gehen mutig an die Arbeit,
bilden sich ständig weiter und lassen sich von erfahrenen KollegInnen supervidieren.
80% unserer AbsolventInnen lassen sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach bestandener
Überprüfung nieder, 10% innerhalb von drei Jahren und 10% absolviert die Ausbildung
nicht in dieser Absicht.
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Kann man überall in Deutschland arbeiten – auch überall in
Europa?
In Deutschland gilt das so genannte
Heilpraktikergesetz, das die Niederlassungserlaubnis zur Ausübung
der Heilkunde regelt. Solange wir also nach bestem Wissen und
Gewissen arbeiten, keine Gesetze, die uns einschränken, übertreten
und die Sorgfaltspflicht walten lassen, stehen wir unter einem
gesetzlichen Schutz, der uns auch noch gewährt wird, wenn wir
einmal angeklagt werden. Dies gilt für das gesamte Ausland nicht.
Die Arbeit von Heilpraktikern wird zwar in vielen Ländern geduldet
– das heißt aber nicht, dass es im Falle eines Unglücks, einer
Klage oder einer Behandlung mit negativen Folgen für die PatientInnen,
irgendeinen Schutz gibt.
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Darf man als HeilpraktikerInnen auch Psychotherapie anbieten?
Ja. Man kann sich sogar mit einer Praxis für Psychotherapie niederlassen,
ohne jeden Ausbildungsnachweis. Diese fehlende Nachweispflicht
empfinden wir als großen Nachteil, da dieser Bereich lediglich
der persönlichen Moral überlassen ist. Heilpraktiker brauchen
keinerlei Zusatzausbildungen nachzuweisen, weil es dafür
keine relevanten staatlichen Regelungen gibt. Selbst die
Heilpraktikerverbände dürfen lediglich Empfehlungen aussprechen,
da sie keine so genannten „juristischen Personen” darstellen,
wie etwa eine Handwerks-, Anwalts- oder Ärztekammer.
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Worin liegt der Unterschied zwischen Heilpraktiker
und „Kleiner Heilpraktiker”?
Der so genannte „kleine Heilpraktiker”
berechtigt ausschließlich zur Ausübung der Psychotherapie und
darf im Gegensatz zum Heilpraktiker keine körperlichen Untersuchungen
durchführen oder Mittel verabreichen. Die Überprüfung zum „Kleinen
Heilpraktiker” erscheint nur auf den ersten Blick einfacher oder überschaubarer.
De facto ist sie sehr anspruchsvoll und erfordert ein umfangreiches Wissen sowie
praktische Erfahrung in der psychotherapeutischen Behandlung.
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Fragen und Antworten zur Ausbildung in Klassischer Homöopathie |
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HomöopathIn und HeilpraktikerInnen – ist das nicht dasselbe?
Nein. „Heilpraktiker” ist eine Berufsbezeichnung,
die nichts über die ausgeübten Therapiemethoden aussagt. So bieten
HeilpraktikerInnen viele verschiedene Heilmethoden an, wie Akupunktur,
Aromatherapie, Diätetik, Chiropraktik, Phytotherapie u .v. a.
Die Homöopathie ist eine der möglichen Therapiemethoden.
Sie beruht auf dem von Samuel Hahnemann entdeckten Ähnlichkeitsgesetz,
wonach eine Arznei diejenigen Beschwerden bei einem Kranken
heilen kann, die sie bei Gesunden hervorbringt.
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Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung in Klassischer Homöopathie dauert zweieinhalb Jahre. Danach bieten
wir Fortbildungen und Supervisionen an, die nach Bedarf gebucht werden können.
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Wie viel kostet die Ausbildung?
Die Ausbildung in Klassischer Homöopathie kostet monatlich 165,00 € zzgl. einer einmaligen Einschreibgebühr von 50,00 €.
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Wie lange verpflichten man sich, wenn man den Vertrag unterschreibt?
Der Vertrag gilt jeweils für die Hälfte der Ausbildungszeit – also für eineinviertel
Jahre. Danach kann man sich neu entscheiden.
In der Fortbildung verpflichtet man sich jeweils für einen Block à vier Termine.
Einige Fortbildungsseminare sind auch einzeln buchbar.
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Kann man hospitieren, bevor man sich entscheidet?
Bei Bedarf kann man mehrmals und in verschiedenen Gruppen hospitieren, um ein
umfassendes Bild zu gewinnen. Wir nehmen jedoch niemanden probeweise in eine
Gruppe auf. Solche Unverbindlichkeiten können erhebliche Unruhe in eine Gruppe
bringen und tun den Beteiligten nicht gut. Eine Gruppe ist ein Organismus,
der auch geschützt bleiben muss. Deshalb: Erst hospitieren – dann entscheiden.
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Wie wird der Unterricht gestaltet?
Die DozentInnen stellen die meisten Themen anhand von Fällen
aus der täglichen Praxis dar. Wichtig ist uns die Arbeit
in der Gruppe, wodurch alle die Gelegenheit haben, voneinander
zu lernen und die Inhalte selbst zu entwickeln. Neben
dem gemeinschaftlichen Erarbeiten von zentralen Texten unterstützen
wir den Unterricht auch mit Bild- und Tonmaterial. Durch
unsere hervorragende technische Ausstattung ist es uns auch
möglich, Fälle mit der ganzen Gruppe zu bearbeiten und die
Ergebnisse per Videoprojektor darzustellen.
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Gibt es auch schriftliche Unterlagen zum Unterricht?
Ja. Zu den meisten Themen haben unsere
DozentInnen Skripten entwickelt, die zum Selbstkostenpreis abgegeben
werden.
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Wie viel muss man für Bücher einkalkulieren?
Da Bücher die wesentlichen Werkzeuge zur Arzneimittelfindung
sind, sollten für ein Basispaket im ersten Ausbildungsjahr
ca. 200,00 € bis 250,00 € eingeplant werden. Im zweiten Jahr
kommen noch ca. 50,00 € dazu.
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Wie viel Zeit muss man für Eigenarbeit einrechnen?
Etwa 2 bis 4 Stunden pro Woche sollten auf jeden Fall eingeplant werden. Wer
jedoch erst „homöopathieinfiziert” ist, wird meist gern noch mehr Zeit dafür
aufwenden. Ist die Prüfung bei der „Stiftung Homöopathiezertifikat” (SHZ) anvisiert,
wird man sich ähnlich wie auf die Heilpraktikerprüfung vorbereiten und dementsprechend
mehr Zeit aufwenden. Die SHZ empfiehlt 1200 Stunden an Heimarbeit während des
gesamten Ausbildungszeitraumes.
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Gibt es eine Prüfung?
Wer möchte, kann die Prüfung bei der „Stiftung Homöopathiezertifikat” (SHZ) absolvieren.
Nach bestandener Überprüfung stellt die Stiftung ein Zertifikat aus und man
wird nach einer Supervision von zwei eigenen Fällen in die Therapeutenliste
aufgenommen. Diese Prüfung ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung zur
Ausübung der Klassischen Homöopathie dar.
Am HIKH werden im Laufe der Ausbildung regelmäßig Tests als Prüfungsvorbereitung
und zur Lernkontrolle geschrieben. Darüber hinaus geben wir allen, die möchten
die Gelegenheit, eine Abschlussarbeit zu schreiben.
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